meine AGB


Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen von JRoth-Foto | Jens Rothenburg Fotografie


 

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I. Geltung

1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von mir durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Aufträge.

3. Wenn der/die Kundin/Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen der/des Kundin/Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen der/des Kundin/Kunden erlangen keine Gültigkeit,  es sei denn, dass ich diese schriftlich anerkenne.

4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.


II. Auftragsproduktionen

1. Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese verbindlich. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.

2. Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werde müssen, in Anspruch zu nehmen.

3. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die die/der Kundin/Kunde nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt.

4. Sind dem Fotografen innerhalb von vierzehn Tagen nach Ablieferung des Bildmaterials keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

5. Hat die/der Auftraggeberin/Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.

6. Vom Fotografen nicht schriftlich bestätigte, vom Kunden per Kurznachrichten-Dienst, z.B. SMS- oder WhatsApp-Services, übermittelte Wünsche, Anweisungen und Vereinbarungsänderungen müssen aus Gründen der Zustell-Sicherheit nicht berücksichtigt werden.


III. Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)

1. Die AGB gelten für jegliches der/dem Kundin/Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.

2. Die/Der Kundin/Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.

3. Von der Kundin/dem Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.

4. Das überlassene digitale Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.


IV. Nutzungsrechte

1. Die/Der Kundin/Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht. Eine unentgeldliche Weitergabe und Vervielfältigung der digitalen Bilddaten und analogen Bildabzüge ist mit Angabe des Urhebers erlaubt.

2. Die Veröffentlichung in Online-Medien jedweder Form bedarf der Genehmigung des Fotografen. Das einzelne veröffentlichte Foto ist mit einem Verweis auf den Urheber sowie einem Copyright-Vermerk zu versehen. Bei Publizierung mehrerer Bilder gleichen Urhebers reicht es aus, das Album bzw. die Galerie entsprechend zu kennzeichnen.

3. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.

4. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

5. Die/Der KundinKunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.

6. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.


VI. Honorare

1. Es gilt das vereinbarte Honorar.

2. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen, etc.) sind, wenn nicht gesondert vereinbart, im Honorar enthalten.

3. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.


VII. Termin-Reservierungen

1. Mit der Buchung wird eine Termin-Reservierungsgebühr in Höhe eines festzulegenden prozentualen Anteils vom vereinbarten Gesamt-Honorar fällig.

2. Die Terminreservierungs-Gebühr wird mit dem Gesamt-Honorar in der Abschlussrechnung als Gutschrift verrechnet.

3. Bei Vertrags-Widerruf innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfristen wird die Terminreservierungs-Gebühr in voller Höhe zurückerstattet.

4. Bei Stornierung des Vertrags nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfristen verfällt der Anspruch auf Rückerstattung.


VIII. Vertragsstrafe, Schadensersatz

  1. Bei jeglichem Verstoß gegen die Nutzungsrechte nach §IV ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte Honorar zu zahlen.
  2. Bei Stornierung des Vertrags nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen wird eine schon geleistete Anzahlung/Buchungsgebühr von dem Auftragsnehmer einbehalten.
  3. Bei Nichterfüllung bzw. Stornierung des Vertrags weniger als 30 Kalendertage vor dem vertraglich vereinbarten Termin seitens des Auftraggebers sind 30% des vertraglich vereinbarten Honorars zu entrichten, wenn
  • A.) … der/die Auftraggeber/in nicht lebensbedrohlich erkrankt oder verstorben ist.
  • B.) … unabwendbare Naturkatastrophen oder höhere Gewalt die Auftragserfüllung nicht unmöglich machen.
  • C.) … Verordnungen bzw. Gesetze der Regierung bzw. örtl. Verwaltung die Auftragserfüllung sowie die Veranstaltung in der geplanten Form nicht verbieten.
  • D.) … keine anderslautenden Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffen wurden

IX. Datenschutz / Persönlichkeitsrechte

  1. Zur Auftragserfüllung ist es notwendig, personenbezogene Daten (dazu gehört auch die Erstellung von digitalen Fotografien) zu erfassen.
  2. Der/die Auftraggeber/in hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Anwesenden (Personal und Gäste) darüber informiert werden daß auch von ihnen Fotografien erstellt werden könnten.
  3. Die Einwilligung der anwesenden Personen, die potentiell fotografiert werden und somit auch personenbezogene Daten verarbeitet werden, ist vorab vom Auftraggeber/in einzuholen.
  4. Es gilt die Datenschutzerklärung von JRoth-Foto | Jens Rothenburg Fotografie in ihrer aktuell gültigen Fassung auf www.jroth-foto.de/datenschutz

X. Allgemeines

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.

2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Neumünster / Schleswig-Holstein


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Aktuelle Fassung vom Februar 2021

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I.Geltung

​​1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Fotobox-Vermietung von „Jens Rothenburg Fotografie | JRoth-Foto“ (in Folgenden „JRoth-Foto“ genannt). 

 2. Anderslautende Bedingungen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind.

 3. Diese AGB gelten als vereinbart, wenn der Kunde sie zur Kenntnis nimmt oder ihnen nicht umgehend widerspricht, bzw. mit der Annahme des Angebots von JRoth-Foto aber spätestens bei der Entgegennahme der Leistung und dem Unterschreiben des Vertrags.

4. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen – sie erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, JRoth-Foto erkennt diese schriftlich an.


II.Vertagsabschluss

 1. Ein Vertrag kommt grundsätzlich mit der schriftlichen Annahme des Vertrag von JRoth-Foto durch den Kunden zustande. JRoth-Foto erbringt mit der Fotobox ausschließlich Leistungen zur digitalen Aufzeichnung und Reproduktion von Bildaufnahmen oder Videoaufnahmen , Ort, Zeit und Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen sowie spezielle zu berücksichtigende Kundenwünsche sind in dem jeweiligen Vertrag bestimmt.

 2. Für Umfang und Ausführung der Lieferung und Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung maßgebend.

Material oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Angaben und Mitteilungen des Mieters sind nur verbindlich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

 2. Änderungen, Ergänzungen oder Abweichungen von der Auftragsbestätigung werden nur wirksam, wenn sie schriftlich vom Vermieter anerkannt worden sind.


​III. Mietgegenstand / Haftung

​​1. Falls der Gegenstand oder/und das dazu gehörende Inventar/Zubehör in nicht ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben wird, werden neben der Mietgebühr zusätzlich der Betrag für Reparatur oder Ersatz der beschädigten oder verlorenen Teile berechnet.

 2. Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietdauer eintretende Schäden an dem Mietgegenstand dem Vermieter zu ersetzen. Dies gilt auch für Schäden, welche von Dritten verursacht oder verschuldet werden.

3. Eine jeweils aktuelle Liste der Einzelpositionen inklusive der Haftungswerte ist unter https://www.jroth-foto.de/fotobox/haftung/ einzusehen.

​​​4. Es wird klargestellt, dass, – sofern nichts Anderes vereinbart ist, – weder die Fotobox noch übergebene Utensilien vom Vermieter versichert sind. Es obliegt der Sorgfalt des Mieters, eine entsprechende Versicherung abzuschließen oder zu prüfen, ob eine bereits bestehende Haftpflichtversicherung des Mieters etwaige Schäden abdeckt.

 5. Wird die Fotobox während der Veranstaltung beschädigt, ist der Vermieter zur unverzüglichen Abholung / Abbauen der Fotobox berechtigt, wenn weitere Schäden oder eine weitere Verschlechterung aufgrund bereits eingetretener Schäden drohen. Der Mieter wird dadurch nicht von der Pflicht zur Zahlung des vereinbarten Entgelts befreit.


IV.Lieferung, Aufbau

 1. Der Vermieter liefert die Fotobox zum vereinbarten Zeitpunkt an den Veranstaltungsort, stellt es ordnungsgemäß am Veranstaltungsort auf und testet die Funktionsfähigkeit der Anlage.

 2. Der Mieter informiert den Vermieter im Vorfeld über Besonderheiten, welche den Aufbau der Fotobox beeinflussen können, wie zum Beispiel das Stockwerk, in welches die Fotobox vor dem Aufbau verschafft werden muss, weite Wege vom Parkplatz zum Aufstellort oder dergleichen.

3. Die Zahlungsmöglichkeiten sind dem Angebot/ der Rechnung zu entnehmen.


V. Anforderungen an den Veranstaltungsort

1. Der Mieter trägt die Verantwortung für die nachfolgend dargestellten Anforderungen an den Veranstaltungsort, die dazu dienen, die ordnungsgemäße Installation der Fotobox und einen fehlerfreien Gebrauch während der Veranstaltung zu gewährleisten.

 2. Veranstaltungsort wird ein Areal von L: 3.0m X B: 3,0m Meter für die Aufstellung der Fotobox freigehalten.

3.Dieses Areal hat die nachfolgenden Kriterien zu erfüllen:

 3.1 Es steht ein separater Stromanschluss in unmittelbarer Nähe (<8m) zur Verfügung, der von keinem anderen Teilnehmer

der Veranstaltung (Künstler, Musiker, DJ, Catering, etc.) genutzt wird.

 3.2 Für bestmögliche Bildergebnisse herrschen durchgehend konstante Lichtbedingungen, welche die Erstellung von digitalen Fotografien begünstigen. Bei wechselnden Lichtbedingungen während der Veranstaltung wird vom Vermieter keine Gewähr für eine konstante Bildqualität gegeben. Typische Störfaktoren sind z.B. farbige Lichter des DJs die in der Nähe der Fotobox stehen oder Fenster, durch die im Lauf der Veranstaltung direkte Sonneneinstrahlung auf das Fotobox-Set kommt.

3.3 Der Boden ist eben und ermöglicht so das sichere Aufstellen der Fotobox. 

3.4 Das Areal ist von Witterungseinflüssen, welche die Technik der Fotobox schädigen könnten (Wind, Regen, etc.), geschützt.

 3.5 Sofern der Mieter die Veranstaltung in Räumen Dritter abhält, ist er dafür verantwortlich, dass diese im Vorfeld dem Aufstellen der Fotobox und dem Erstellung von Bildmaterial durch die Fotobox zustimmen.

3.6 Der Mieter hat sicherzustellen, dass die Möglichkeit des Abbaus bzw. der Abholung der Fotobox am Tag nach der Veranstaltung gewährleistet ist.


VI. Übergabe der Fotos und Rechte

 1. Die aufgenommenen Fotos werden dem Mieter in der Regel sechs Werktage nach der Veranstaltung (spätestens jedoch nach zwei Wochen) in einer Online-Galerie und auf USB-Stick zur Verfügung gestellt.​  

2. In der Online Galerie stehen die Fotos mindestens zwei Wochen zum Download zur Verfügung und werden danach wenn nicht anders vereinbart unwiderruflich gelöscht.

 3. Dem Mieter werden, – wenn nicht anders vereinbart, die Verwertungsrechte gewährt.

4. Nach der Übermittlung der Zugangsdaten zur Online-Galerie sowie der Übergabe der Bilddaten im Allgemeinen hat der Mieter hat zu gewährleisten, dass die Persönlichkeitsrechte der Fotobox-Nutzer in jedem Fall gewahrt bleiben und die Bestimmungen der EU-DSGVO beachtet.

 5. Zur Leistungserbringung ist es notwendig, dass die aufgenommenen Fotos im internen Speicher der Fotobox sowie in der Online-Cloud (erforderlich zum Direkt-Download via QR-Code-Scan) verbleiben.

Diese werden nach der Abholung der Fotobox, von dem Vermieter gesichtet und spätestens sieben Kalendertage nach der Veranstaltung vom Gerät und aus der Cloud gelöscht. Der Mieter erklärt sich mit dieser Form der Datenspeicherung einverstanden.

 6. Der Vermieter ist berechtigt, nach erfolgreichem Abschluss des Vertrages den Mieter als Referenzkunden zu Werbe- oder Informationszwecken gegenüber Dritten zu benennen. Der Mieter kann dem jederzeit widersprechen.


VII. Telefonischer Support / Bereitschaft

9.1 Der Telefonische Support ist unter 0157/ 73843704  bis 22:00 Uhr am Veranstaltungstag möglich. Wenn Telefonisch das Entstehende Problem nicht behoben werden kann und ein Bereitschaftseinsatz notwendig ist werden zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt.


VIII. Geltendes Recht / Salvatorische Klausel

10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart. Nebenabreden zum Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

​​10.2 Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Vereinbarung berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

 10.3 Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Neumünster / Schleswig-Holstein.


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letzte Änderung: 26.12.2023

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