AGB

(Teil 2)

Allgemeine Geschäftsbedingungen von JRoth-Foto | Jens Rothenburg Fotografie als Fotobox-Vermieter

I. Geltung

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Fotobox-Vermietung von „Jens Rothenburg Fotografie | JRoth-Foto“ (in Folgenden „JRoth-Foto“ genannt).

2. Anderslautende Bedingungen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind.

3. Diese AGB gelten als vereinbart, wenn der Kunde sie zur Kenntnis nimmt oder ihnen nicht umgehend widerspricht, bzw. mit der Annahme des Angebots von JRoth-Foto aber spätestens bei der Entgegennahme der Leistung und dem Unterschreiben des Vertrags.

4. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen – sie erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, JRoth-Foto erkennt diese schriftlich an.

II. Vertragsabschluss

1. Ein Vertrag kommt grundsätzlich mit der schriftlichen Annahme des Vertrag von JRoth-Foto durch den Kunden zustande. JRoth-Foto erbringt mit der Fotobox ausschließlich Leistungen zur digitalen Aufzeichnung und Reproduktion von Bildaufnahmen oder Videoaufnahmen , Ort, Zeit und Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen sowie spezielle zu berücksichtigende Kundenwünsche sind in dem jeweiligen Vertrag bestimmt.

2. Für Umfang und Ausführung der Lieferung und Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung maßgebend.
Material oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Angaben und Mitteilungen des Mieters sind nur verbindlich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

3. Änderungen, Ergänzungen oder Abweichungen von der Auftragsbestätigung werden nur wirksam, wenn sie schriftlich vom Vermieter anerkannt worden sind.

III. Mietgegenstand / Haftung

1. Falls der Gegenstand oder/und das dazu gehörende Inventar/Zubehör in nicht ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben wird, werden neben der Mietgebühr zusätzlich der Betrag für Reparatur oder Ersatz der beschädigten oder verlorenen Teile berechnet.
2. Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietdauer eintretende Schäden an dem Mietgegenstand dem Vermieter zu ersetzen. Dies gilt auch für Schäden, welche von Dritten verursacht oder verschuldet werden.

3. Eine jeweils aktuelle Liste der Einzelpositionen inklusive der Haftungswerte ist unter https://www.jroth-foto.de/fotobox/haftung/ einzusehen.

4. Es wird klargestellt, dass, – sofern nichts Anderes vereinbart ist, – weder die Fotobox noch übergebene Utensilien vom Vermieter versichert sind. Es obliegt der Sorgfalt des Mieters, eine entsprechende Versicherung abzuschließen oder zu prüfen, ob eine bereits bestehende Haftpflichtversicherung des Mieters etwaige Schäden abdeckt.

5. Wird die Fotobox während der Veranstaltung beschädigt, ist der Vermieter zur unverzüglichen Abholung / Abbauen der Fotobox berechtigt, wenn weitere Schäden oder eine weitere Verschlechterung aufgrund bereits eingetretener Schäden drohen. Der Mieter wird dadurch nicht von der Pflicht zur Zahlung des vereinbarten Entgelts befreit.

IV. Lieferung, Aufbau

1. Der Vermieter liefert die Fotobox zum vereinbarten Zeitpunkt an den Veranstaltungsort, stellt es ordnungsgemäß am Veranstaltungsort auf und testet die Funktionsfähigkeit der Anlage.

2. Der Mieter informiert den Vermieter im Vorfeld über Besonderheiten, welche den Aufbau der Fotobox beeinflussen können, wie zum Beispiel das Stockwerk, in welches die Fotobox vor dem Aufbau verschafft werden muss, weite Wege vom Parkplatz zum Aufstellort oder dergleichen.

3. Die Zahlungsmöglichkeiten sind dem Angebot/ der Rechnung zu entnehmen.

V.  Anforderungen an den Veranstaltungsort

1. Der Mieter trägt die Verantwortung für die nachfolgend dargestellten Anforderungen an den Veranstaltungsort, die dazu dienen, die ordnungsgemäße Installation der Fotobox und einen fehlerfreien Gebrauch während der Veranstaltung zu gewährleisten.

2. Veranstaltungsort wird ein Areal von L: 3.0m X B: 3,0m Meter für die Aufstellung der Fotobox freigehalten.

3.Dieses Areal hat die nachfolgenden Kriterien zu erfüllen:

3.1 Es steht ein separater Stromanschluss in unmittelbarer Nähe (<8m) zur Verfügung, der von keinem anderen Teilnehmer
der Veranstaltung (Künstler, Musiker, DJ, Catering, etc.) genutzt wird.

3.2. Für bestmögliche Bildergebnisse herrschen durchgehend konstante Lichtbedingungen, welche die Erstellung von digitalen Fotografien begünstigen. Bei wechselnden Lichtbedingungen während der Veranstaltung wird vom Vermieter keine Gewähr für eine konstante Bildqualität gegeben. Typische Störfaktoren sind z.B. farbige Lichter des DJs die in der Nähe der Fotobox stehen oder Fenster, durch die im Lauf der Veranstaltung direkte Sonneneinstrahlung auf das Fotobox-Set kommt.

3.3. Der Boden ist eben und ermöglicht so das sichere Aufstellen der Fotobox.

3.4. Das Areal ist von Witterungseinflüssen, welche die Technik der Fotobox schädigen könnten (Wind, Regen, etc.), geschützt.

3.5. Sofern der Mieter die Veranstaltung in Räumen Dritter abhält, ist er dafür verantwortlich, dass diese im Vorfeld dem Aufstellen der Fotobox und dem Erstellung von Bildmaterial durch die Fotobox zustimmen.

3.6. Der Mieter hat sicherzustellen, dass die Möglichkeit des Abbaus bzw. der Abholung der Fotobox am Tag nach der Veranstaltung gewährleistet ist.

VI. Übergabe der Fotos und Rechte

1. Die aufgenommenen Fotos werden dem Mieter in der Regel sechs Werktage nach der Veranstaltung (spätestens jedoch nach zwei Wochen) in einer Online-Galerie und auf USB-Stick zur Verfügung gestellt.

2. In der Online Galerie stehen die Fotos mindestens zwei Wochen zum Download zur Verfügung und werden danach wenn nicht anders vereinbart unwiderruflich gelöscht.

3. Der Mieter gilt als Urheber des mit der Fotobox erstellten Bildmaterials und somit die Entscheidung über die Verwendung dessen.

4. Zur Leistungserbringung ist es notwendig, dass die aufgenommenen Fotos im internen Speicher der Fotobox sowie in der Online-Cloud (erforderlich zum Direkt-Download via QR-Code-Scan) verbleiben.
Diese werden nach der Abholung der Fotobox, von dem Vermieter gesichtet und spätestens sieben Kalendertage nach der Veranstaltung vom Gerät und aus der Cloud gelöscht. Der Mieter erklärt sich mit dieser Form der Datenspeicherung einverstanden.

5. Der Vermieter ist berechtigt, nach erfolgreichem Abschluss des Vertrages den Mieter als Referenzkunden zu Werbe- oder Informationszwecken gegenüber Dritten zu benennen. Der Mieter kann dem jederzeit widersprechen.

VII. Telefonischer Support / Bereitschaft

1. Der Telefonische Support ist, wenn nicht anders vereinbart, unter 0157/ 73843704 bis 22:00 Uhr am Veranstaltungstag möglich.

2. Wenn das entstandene Problem telefonisch nicht behoben werden kann und ein Bereitschaftseinsatz notwendig ist werden zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt.

VIII. Geltendes Recht / Salvatorische Klausel

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart. Nebenabreden zum Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Vereinbarung berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

3. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Neumünster / Schleswig-Holstein.

 

 

letzte Aktualisierung: 23. Februar 2025